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Neue CoronaSchVO - ab 24.11.2021 nur unter 2G-Nachweis Zutritt erlaubt

Das Betreten von Sport- und Freizeitstätten ist nur geimpft oder genesen möglich

Liebe Mitglieder,                                                                                                                                                             

ab dem 24.11.2021 tritt die neue Coronoschutzverordnung NRW in Kraft. Gemäß der neuen Verordnung tritt 2G nun auch für den Amateur- und Breitensport in Kraft. In der Praxis bedeutet dies, dass ab sofort nur Geimpfte und Genesene die Vereinsanlage betreten dürfen sofern sie 16 Jahre und älter sind. Wir sind dazu verpflichtet, dies nachzuhalten und zu dokumentieren.

Daher bitten wir euch, uns euren Impf-oder Genesenstatus per Mail an die info@zrfv-kamen.de  schnellstens zukommen zu lassen.

Für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren wird auf die Testungen in den Schulen zurück gegriffen. In den Ferien ist  aber auch hier ein Testnachweis erforderlich. 

Außerdem gilt die 2G Regel für Besucher/begleitende Eltern. Eltern die regelmäßig ihre Kinder auf der Anlage begleiten, können ebenfalls ihren Impf-oder Genesenstatus per Mail an uns senden. Hier bitten wir um die Unterstützung der Reitlehrer und Pferdebesitzer, dass Ihr entsprechende Begleitung hierüber informiert.

Bei Personen die aus gesundheitlichen Gründen sich nicht impfen lassen können, bitten wir auch hier um eine Rückmeldung inkl. Attest an den Vorstand. 

Wir werden die Daten natürlich vertraulich behandeln und nur bei einer Kontrolle offen legen. 

Wir danken für eure Unterstützung!

Euer Vorstand